
Lebensmittelgeeignete Handschuhe
Nach Verordnung 1935:2004
In der Verordnung geht es um Produkte (z.B. Handschuhe), die für den Kontakt mit Lebensmitteln geeignet sind.
Sie müssen der Verordnung (EG) 1935:2004 (und allen folgenden Änderungen) entsprechen.
Da es Stoffe gibt, die bei Kontakt mit Lebensmitteln Stoffe absondern, ist es wichtig, dass das ausgeschlossen wird.
Um den Verbraucher zu schützen, muss sichergestellt werden, dass die Handschuhe keine gesundheitsgefährdenden Stoffe in bedenklichen Mengen auf das Lebensmittel übergehen oder dessen Qualität beeinträchtigen
Alle unsere Handschuhe, die die Lebensmitteltauglichkeit erfüllen, haben einen entsprechenden Hinweis beim Produkt. Hiermit stellen wir sicher, dass keine verkehrten Handschuhe genutzt werden.
Handschuhe, die grundsätzlich für Lebensmittel geeignet sind:
Wer weitere Information zu dieser Verordnung sucht, wird hier fündig.
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VERORDNUNG (EG) Nr. 1935/2004 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES