Corona Schutzmaßnahmen – was ab 01. Oktober gilt!

Vom 01. Oktober 2022 bis zum 07. April 2023 gilt eine neue Coronaverordnung zum Schutz und zur Eindämmung der Erkrankungen.
Ziel der neuen Regelungen ist, der Schutz der vulnerablen Gruppen.

 

Welche Regeln für Herbst und Winter greifen, erfahren Sie hier:

Hinter uns liegt ein langer Corona-Sommer mit nur noch wenigen Auflagen der Bundesregierung.
Ab dem Oktober gelten im Infektionsschutzgesetz Richtlinien, die für den Herbst / Winter bis vor Ostern gelten sollen.
Durch diese Bestimmungen gibt es Freiraum, für schärfere Vorgaben für Tests und Masken.

Die einzelnen Bundesländer können sie je nach Lage verhängen oder auch ausweiten. Auch die Impfkampagne wird wieder verstärkt eingesetzt.
Es gibt allerdings auch Lockerungen, so braucht es im Flugzeug keine Maske mehr.

 

Bundeseinheitliche Regelungen

Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen

Der Zutritt wird für alle nur mit einer FFP2-Maske und einem aktuellen Test gewährt.

Arztpraxen, etc.

Hier gilt für Patienten und Besucher einheitlch eine FFP2-Maske.

Öffentlicher Fernverkehr

Eine FFP2-Maske müssen alle Personen ab 14 Jahren tragen. Kinder ab 6 Jahren können eine medizinische Maske tragen.

Länder können festlegen

Ausweitung der genannten Maßnahmen nur mit Landtagsbeschluss

Öffentlicher Nahverkehr (Bus & Bahn)

FFP2-Maske / medizinische Maske Personal nur medizinische Maske

Innenräume

(öffentlich zugänglich)

FFP2-Maske/med. Maske

Restaurants, Bars, Kultur-, Freizeitbereiche, Sport, etc.

FFP2-Maske / med.Maske oder Test

Optional: Testausnahme für frisch Geimpfte/Genesene (max. 3 Monate).

Außenveranstaltungen

Zurzeit keine Maßnahmen

Schüler ab Klasse 5

Medizinische Maske

Schulen, Kitas und andere Einrichtungen

Test